Wenn Sie Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen, werden Sie von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) besucht, der Ihren persönlichen Hilfebedarf feststellen muss.
Dieser Hilfebedarf ist die Grundlage für die Einstufung in eine Pflegestufe. Der Gutachter kann nur dann zu einem realistischen Ergebnis kommen, wenn er von Ihnen umfassend über den konkreten Hilfebedarf anhand der Verrichtungen des täglichen Lebens informiert wird. Hierzu gehören neben den Hilfestellungen bei der körperlichen Pflege auch die hauswirtschaftlichen Verrichtungen, die für den Pflegebedürftigen erledigt werden müssen.
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