Wenn der Gutachter kommt...

Wenn Sie Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen, werden Sie von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) besucht, der Ihren persönlichen Hilfebedarf feststellen muss.

Dieser Hilfebedarf ist die Grundlage für die Einstufung in eine Pflegestufe. Der Gutachter kann nur dann zu einem realistischen Ergebnis kommen, wenn er von Ihnen umfassend über den konkreten Hilfebedarf anhand der Verrichtungen des täglichen Lebens informiert wird. Hierzu gehören neben den Hilfestellungen bei der körperlichen Pflege auch die hauswirtschaftlichen Verrichtungen, die für den Pflegebedürftigen erledigt werden müssen.

 

  • Schämen Sie sich nicht, Ihren Pflege- und Betreuungsaufwand wahrheitsgemäß und in vollem Umfang anzugeben.

 

  • Machen Sie wichtige Angaben von sich aus, auch wenn der Gutachter nicht fragt. Manchmal macht die pflegebedürftige Person einen ganz anderen Eindruck auf den Gutachter, als es der Realität entspricht.
     
  • Der Gutachter ist verpflichtet, Sie auch ohne Beisein des Pflegebedürftigen anzuhören, damit Sie offen über den notwendigen Hilfebedarf sprechen können.
     
  • Sie müssen genügend Zeit haben, um über die erforderlichen Pflegetätigkeiten zu berichten. Eine halbe Stunde sollte für die Begutachtung mindestens gegeben werden.
     
  • Vermeiden Sie Missverständnisse. Wenn Sie das Gefühl haben, eine Frage nicht richtig verstanden zu haben oder dass der Gutachter Ihre Angaben nicht richtig aufgefasst hat, fragen Sie nach und versuchen Sie, zu einer Klärung zu kommen.
Bereiten Sie sich daher gut auf den Besuch des Gutachters vor und beachten Sie bitte folgende Tipps:
  • Der Besuch des Gutachters muss Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Falls der Termin für Sie ungünstig ist, muss Ihnen ein Ausweichtermin angeboten werden.
     
  • Notieren Sie sich über ein paar Tage hinweg, welche Pflegeverrichtungen (auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten) angefallen sind und wie viel Zeit Sie jeweils dazu benötigt haben. Ein Pflegetagebuch kann Ihnen hierbei eine wichtige Hilfe sein. Sie können es bei Ihrer Pflegekasse anfordern.
     
  • Richten Sie den Pflegebedürftigen zu dem Besuch des Gutachters nicht besonders fein her. Der Gutachter sollte Sie und den Pflegebedürftigen in einer normalen Alltagssituation vorfinden, damit er keinen falschen Eindruck erhält.
  • Sollte bereits ein Pflegedienst bei Ihnen eingesetzt sein, kann es sehr hilfreich sein, wenn die Pflegekraft bei dem Besuch des Gutachters anwesend ist.
     
  • Denken Sie daran: Leistungen aus der Pflegeversicherung sind kein Almosen, um das Sie betteln müssen. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, soweit die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind!
     
  • Unsere Empfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt auf, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen wird oder wenden Sie sich an einen Pflegedienst Ihres Vertrauens.

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